Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 10.000,- EUR festgesetzt.
I.
Der Kläger wendet sich gegen die Entziehung der ihm am 21. März 2013 wiedererteilten Fahrerlaubnis der Klassen A, A2, A1, AM, B, BE und L.
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