Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- EUR festgesetzt.
I.
Der Kläger wendet sich gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis der Klassen B, AM und L.
Im September 2017 wurde dem Landratsamt Neu-Ulm bekannt, dass die Polizei beim Kläger anlässlich einer Verkehrskontrolle am 19. August 2017 gegen 23:10 Uhr drogentypische Auffälligkeiten festgestellt hatte und ein Drogenvortest positiv auf Amphetamin und THC verlaufen war. Die am 20. August 2017 um 0:35 Uhr entnommene Blutprobe ergab Werte von 7,3 ng/ml THC, 52,4 ng/ml THC-COOH und 1,7 ng/ml 11-OHC-THC.
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