Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
I.
Die im Jahr 1956 geborene Antragstellerin wendet sich gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung ihrer Fahrerlaubnis des Klasse 3 (alt, erteilt im Jahr 1996).
Mit Schreiben vom 10. August 2016 übersandte das Amtsgericht Augsburg dem Landratsamt Augsburg (im Folgenden: Landratsamt) einen Beschluss zur vorläufigen Unterbringung der Antragstellerin in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses. Daraus geht hervor, dass die Antragstellerin gemäß einem aktuellen ärztlichen Zeugnis des Bezirkskrankenhauses A ... an einer schizoaffektiven Störung (ICD-10: F25.8) sowie an einer Alkoholabhängigkeit (ICD-10: F10.2) leide.
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