Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 2.500,- EUR festgesetzt.
I.
Die im Oktober 2000 geborene Klägerin wendet sich gegen die Entziehung der ihr am 23. März 2017 erteilten Fahrerlaubnis der Klassen A1 und AM.
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