Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz
BGH, Urteil vom 13.05.1986 - Aktenzeichen VI ZR 142/85
DRsp Nr. 1996/5938
Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz
»Ohne erneute Vernehmung darf das Berufungsgericht auch dann nicht über den in erster Instanz protokollierten Inhalt der Zeugenaussage hinaus allein aus dem Gang der Vernehmung die Zuverlässigkeit der Aussage beurteilen, wenn das erstinstanzliche Gericht die Aussage in ihrem objektiven und subjektiven Gehalt nicht gewürdigt hat.«