1. Das Versäumnisurteil des Landgerichts Potsdam vom 24.05.2013 -
Statt "das Versäumnisurteil vom 24.05.2013 wird abgeändert" muss es richtig heißen:
"Das Versäumnisurteil vom 24.05.2013 wird aufgehoben."
2. Auf die Berufung der Klägerin wird das am 27.04.2015 verkündete Urteil des Landgerichts Potsdam -
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.210,15 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.03.2013 zu zahlen.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin eine Nebenforderung in Höhe von 881,18 € und eine weitere Nebenforderung in Höhe von 651,80 €, jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.04.2013, zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt die Klägerin 35 % und der Beklagte trägt 65 %.
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