Die Berufung der Beklagten gegen das am 22.10.2018 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg - Einzelrichterin - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Das Berufungsurteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Klägerin nimmt die Beklagte aus abgetretenem Recht auf Zahlung von Reparaturkosten in Anspruch.
Am 12.04.2016 verursachte eine Versicherungsnehmerin der Beklagten einen Unfall, bei dem der VW Golf des Zeugen XXX beschädigt wurde. Die grundsätzliche Haftung der Beklagten ist unstreitig.
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