Die Berufung des Klägers gegen das am 14.06.2019 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Frankfurt (Oder) wird in Höhe eines Betrages von 2.686,00 € als unzulässig verworfen und im Übrigen zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
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