I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Dresden vom 29.03.2010 - Az:
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Auf die Widerklage hin wird der Kläger verurteilt, an die Beklagte zu 3) 1.637,22 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.08.2009 zu zahlen.
3. Auf die Widerklage hin wird der Kläger verurteilt, an die Beklagte zu 3) weitere 57,24 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.10.2009 zu zahlen.
4. Im Übrigen wird die Widerklage der Beklagten zu 3) abgewiesen.
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