1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Calw vom 29.01.2009 - 4 C 896/08 - wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitwert des Berufungsverfahrens: 1.505,93 €.
I.
Die Klägerin, die eine Autovermietung betreibt, nimmt die Beklagte, eine Versicherungsgesellschaft mit Hauptsitz in der Schweiz, aus abgetretenem Recht auf Erstattung von Mietwagenkosten in Anspruch.
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