OLG Bamberg - Urteil vom 28.06.2005
5 U 23/05
Normen:
BGB § 843 Abs. 1, 4 § 844 § 845 ;
Fundstellen:
OLGReport-Bamberg 2005, 750
VersR 2005, 1593
Vorinstanzen:
LG Aschaffenburg, vom 21.12.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 288/01

Ersatzpflichtigkeit des Verdienstausfalls eines Vaters, der seine Erwerbstätigkeit zum Zwecke der persönlichen intensiven Förderung des durch einen Verkehrsunfall schwer verletzten Sohnes aufgegeben hat

OLG Bamberg, Urteil vom 28.06.2005 - Aktenzeichen 5 U 23/05

DRsp Nr. 2005/12552

Ersatzpflichtigkeit des Verdienstausfalls eines Vaters, der seine Erwerbstätigkeit zum Zwecke der persönlichen intensiven Förderung des durch einen Verkehrsunfall schwer verletzten Sohnes aufgegeben hat

Die durch den Vater des schwer geschädigten Sohnes getroffene Auswahlentscheidung, seine Erwerbstätigkeit zum Zwecke der persönlichen intensiven Förderung des durch einen Verkehrsunfall schwer verletzten Sohnes aufzugeben, anstatt die Förderung ambulant durch eine externe Fachkraft oder stationär im Wege einer Vollzeitbetreuung vornehmen zu lassen, hält sich im vorliegenden Fall im Rahmen der Dispositionsfreiheit des Vaters. Der Mehraufwand des Vaters in Höhe seines Verdienstausfalles, vermindert um den Lohnsteuerabzug ist daher hier ersatzfähig. Der vorliegende Fall ist aber auf Grund der besonderen Umstände nicht verallgemeinerungsfähig

Normenkette:

BGB § 843 Abs. 1, 4 § 844 § 845 ;

Entscheidungsgründe:

Der Klläger nimmt die Beklagten wegen einem Verkehrsunfall vom 13.6.1996, durch den er schwer verletzt wurde, auf Schadensersatz in Anspruch.