I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger), zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Eheleute, erwarben 1981 ein Baugrundstück sowie einen 1/8-Miteigentumsanteil an einem weiteren Grundstück, auf dem zur Anbindung des Grundstücks der Kläger und weiterer Baugrundstücke an das öffentliche Straßennetz eine Privatstraße errichtet werden sollte. Der Verkäufer verpflichtete sich gegenüber den Klägern, die (Erst-)Erschließung auf seine Kosten durchzuführen. Der von den Klägern zu entrichtende Kaufpreis betrug insgesamt 169 450 DM und war wie folgt aufgeschlüsselt:
a) Grund und Boden 108 900 DM
b) Nebenleistungen wie Vermessungskosten, Behördenleistungen 25 550 DM
c) Erschließung des Hausgrundstücks nebst Privatstraße 35 000 DM
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