BGH - Urteil vom 04.10.1994
VI ZR 223/93
Normen:
ZPO § 521 ;
Fundstellen:
BGHR ZPO § 521 Abs. 1 Klageerweiterung 3
MDR 1995, 89
NJW 1995, 198
VersR 1995, 65
Vorinstanzen:
OLG Köln,
LG Bonn,

Erstreckung der Klage auf den Streithelfer im Wege der unselbständigen Anschlußberufung

BGH, Urteil vom 04.10.1994 - Aktenzeichen VI ZR 223/93

DRsp Nr. 1995/242

Erstreckung der Klage auf den Streithelfer im Wege der unselbständigen Anschlußberufung

»Eine unselbständige Anschlußberufung, mit der der Kläger seine gegen den Berufungsführer erfolgreiche Klage auf den Streithelfer des Berufungsführers erstrecken will, ist unzulässig.«

Normenkette:

ZPO § 521 ;

Tatbestand: