Erstreckung der Klage auf den Streithelfer im Wege der unselbständigen Anschlußberufung
BGH, Urteil vom 04.10.1994 - Aktenzeichen VI ZR 223/93
DRsp Nr. 1995/242
Erstreckung der Klage auf den Streithelfer im Wege der unselbständigen Anschlußberufung
»Eine unselbständige Anschlußberufung, mit der der Kläger seine gegen den Berufungsführer erfolgreiche Klage auf den Streithelfer des Berufungsführers erstrecken will, ist unzulässig.«