Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 05.12. 2018 (Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 9.768,- € zu zahlen Zug-um-Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung des Fahrzeuges VW Tiguan 2.0 TDI 4 Motion mit der FIN WVGZZZ5N Z9W081833, der zugehörigen Zulassungsbescheinigung Teil I und II und der dazugehörigen Fahrzeugschlüssel.
(2)Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2.Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
3.Von den Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen haben der Kläger 55/100, die Beklagte 45/100 zu tragen mit Ausnahme der durch die Anrufung des örtlich unzuständigen Landgerichts Mosbach entstandenen Kosten, die der Kläger zu tragen hat.
4. 5.
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