Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 20.02.2020 unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 16.597,87 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.10.2019 zu zahlen und die Klägerin von vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 1.100,51 € freizustellen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites in I. Instanz haben die Klägerin zu 36% und die Beklagte zu 64% zu tragen; die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin zu 23% und der Beklagten zu 77% auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
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