I. Auf die klägerische Berufung wird das am 09.10.2017 verkündete Urteil des Einzelrichters der 12. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam -
A. die Beklagte verurteilt, dem Kläger zu zahlen
1. € 30.132,76 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab 22.03.2017 und
2. ab dem 01.01.2016 bis längstens zum Ablauf der Berufsunfähigkeitsversicherung mit der Vers.-Nr. ... am 01.02.2039 monatlich im Voraus eine Rente in Höhe von € 1.250,00 unter Befreiung von seiner Beitragspflicht;
B. festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die jährlichen Überschussanteile zum Ende eines jeden Versicherungsjahres zuzuteilen und monatlich mit der gemäß Abschn. I A 2 dieses Tenors zu zahlenden Rente dem Kläger auszuzahlen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen fallen der Beklagten zur Last.
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