Der Kläger beantragte im Juni 1988 bei der Beklagten eine Lebensversicherung auf den Todesfall über 150.000,00 DM unter Einschluß einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung in Höhe einer monatlich zu zahlenden Rente von 20 % der Versicherungssumme. Der Antrag wurde von dem Zeugen G., der damals als Versicherungsagent für die Beklagte tätig war, aufgenommen. Die Beklagte nahm diesen Antrag an. Der von ihr unter dem 27.06.1988 ausgefertigte Versicherungsschein weist dementsprechend eine monatliche Rente von 2.500,00 DM für den Fall des Eintritts bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit aus.
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