OLG Köln - Urteil vom 12.12.1994
5 U 266/93
Normen:
BGB § 276 ; VVG § 43 ;
Fundstellen:
NJW-RR 1995, 1494
OLGReport-Köln 1995, 239
ZfS 1996, 260

Fälschung eines Versicherungsscheins durch Versicherungsagenten

OLG Köln, Urteil vom 12.12.1994 - Aktenzeichen 5 U 266/93

DRsp Nr. 1995/10166

Fälschung eines Versicherungsscheins durch Versicherungsagenten

Verfälsche der Versicherungsagent den Inhalt des ihm zur Weiterleitung an den VN überlassenen Versicherungsscheins und händigt er diesen anschließend dem VN aus, führt dies nicht zum Zustandekommen eines Versicherungsvertrages mit dem verfälschten Inhalt.

Normenkette:

BGB § 276 ; VVG § 43 ;

Tatbestand:

Der Kläger beantragte im Juni 1988 bei der Beklagten eine Lebensversicherung auf den Todesfall über 150.000,00 DM unter Einschluß einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung in Höhe einer monatlich zu zahlenden Rente von 20 % der Versicherungssumme. Der Antrag wurde von dem Zeugen G., der damals als Versicherungsagent für die Beklagte tätig war, aufgenommen. Die Beklagte nahm diesen Antrag an. Der von ihr unter dem 27.06.1988 ausgefertigte Versicherungsschein weist dementsprechend eine monatliche Rente von 2.500,00 DM für den Fall des Eintritts bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit aus.