BGH - Beschluss vom 16.03.2023
4 StR 84/22
Normen:
OWiG § 79 Abs. 3 S. 1; StPO § 349 Abs. 2;
Fundstellen:
NStZ 2023, 619
NZV 2023, 521
VRS 2023, 141
Vorinstanzen:
OLG Koblenz, vom 01.02.2022

Fahrlässiges Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften; Recht auf Einsicht in die Geschwindigkeitsmessreihe; Anspruch auf faires Verfahren

BGH, Beschluss vom 16.03.2023 - Aktenzeichen 4 StR 84/22

DRsp Nr. 2023/6961

Fahrlässiges Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften; Recht auf Einsicht in die Geschwindigkeitsmessreihe; Anspruch auf faires Verfahren

Im Zusammenhang mit dem Einsichtsbegehren des Betroffenen in Rohmessdaten einer Geschwindigkeitsmessung kann die Fairness des Ordnungswidrigkeitenverfahrens nur in Frage stehen, wenn der Betroffene die Einsicht in die Rohmessdaten auch mithilfe eines in der Hauptverhandlung gestellten Antrags begehrt hat.

Tenor

Die Sache wird an das Oberlandesgericht Koblenz zurückgegeben.

Normenkette:

OWiG § 79 Abs. 3 S. 1; StPO § 349 Abs. 2;

Gründe

I.