OLG Hamm - Beschluss vom 26.02.2004
3 Ss OWi 58/04
Normen:
StVG § 24 a ;
Vorinstanzen:
AG Essen, vom 17.10.2003

Fahrverbot; Absehen; Trunkenheitsfahrt; außergewöhnliche Umstände

OLG Hamm, Beschluss vom 26.02.2004 - Aktenzeichen 3 Ss OWi 58/04

DRsp Nr. 2004/4285

Fahrverbot; Absehen; Trunkenheitsfahrt; außergewöhnliche Umstände

»Zum Absehen vom Fahrverbot bei einer Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen § 24 a StVG

Normenkette:

StVG § 24 a ;

Gründe:

I.

Das Amtsgericht Essen hat durch das angefochtene Urteil gegen den Betroffenen wegen fahrlässigen Verstoßes gegen die Promillegrenze (Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 24 a StVG) eine Geldbuße von 1.000,- EURO festgesetzt, von der Verhängung eines Fahrverbotes jedoch abgesehen.