Das Amtsgericht Essen hat durch das angefochtene Urteil gegen den Betroffenen wegen fahrlässigen Verstoßes gegen die Promillegrenze (Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 24 aStVG) eine Geldbuße von 1.000,- EURO festgesetzt, von der Verhängung eines Fahrverbotes jedoch abgesehen.
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