Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Kaiserslautern vom 07.04.2021 wird als unbegründet verworfen.
2.Der Beschwerdeführer trägt die Kosten seines Rechtsmittels.
I.
1. Das Amtsgericht Kaiserslautern hat den Betroffenen am 07.04.2021 wegen einer fahrlässig begangenen Ordnungswidrigkeit des Führens eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung des berauschenden Mittels Kokain (190 ng/mL) zu einer Geldbuße in Höhe von 500,- € verurteilt und ein Fahrverbot von einem Monat verhängt.
Hiergegen richtet sich die Rechtsbeschwerde des Betroffenen, mit der die Verletzung materiellen Rechts gerügt wird. Beanstandet wird, dass beim Verwenden eines E-Scooters nicht zwingend ein Regelfahrverbot angeordnet werden müsse.
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