Fahrverbot ohne weitere Feststellungen bei vorsätzlicher Geschwindigkeitsüberschreitung
BGH, Beschluß vom 05.11.1991 - Aktenzeichen 4 StR 350/91
DRsp Nr. 1993/990
Fahrverbot ohne weitere Feststellungen bei vorsätzlicher Geschwindigkeitsüberschreitung
»Eine erstmalige grobe Pflichtverletzung durch vorsätzliche Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (hier um mehr als das Doppelte) kann die Verhängung eines Fahrverbots rechtfertigen, ohne daß es der ausdrücklichen Feststellung bedarf, der durch das Fahrverbot angestrebte Erfolg könne auch mit einer erhöhten Geldbuße nicht erreicht werden.«