I.
Streitig ist im Einspruchsverfahren, ob ein Kraftfahrzeug (VW-Polo, Halter zuvor die Deutsche Bundespost), zugelassen am 29.03.2001, als Pkw oder Lkw einzustufen ist, bzw. ob eine rückwirkende Änderung bis zum Tag der Abmeldung möglich ist (§
Wegen des Sachverhalts im Einzelnen wird auf die Akten und die von den Beteiligten eingereichten Schriftsätze Bezug genommen.
Der Antragsteller beantragt sinngemäß,
die Vollziehung der Kraftfahrzeugsteuerbescheide vom 09.04.2003 und vom 15.04.2003 in Höhe von jeweils 202,26 EUR wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit aufzuheben, weil zwischenzeitlich das Finanzamt eine Verrechnung mit anderen Steuererstattungsansprüchen vorgenommen hat.
Der Antragsgegner (Finanzamt) beantragt,
den Antrag abzulehnen.
II.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|