LAG Köln - Urteil vom 07.05.2015
7 Sa 1069/14
Normen:
a BGB § 150; a BGB § 307; a BGB § 613;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 26.08.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ca 8794/13

Formularmäßige Vereinbarung der Abhängigkeit des Urlaubsgeldes von der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens

LAG Köln, Urteil vom 07.05.2015 - Aktenzeichen 7 Sa 1069/14

DRsp Nr. 2018/10545

Formularmäßige Vereinbarung der Abhängigkeit des Urlaubsgeldes von der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens

1. Zum Zustandekommen einer Vergütungsvereinbarung durch konkludente Annahme eines zuvor im Sinne von § 150 Abs.2 BGB abgeänderten Angebots.2. Eine in einem Formulararbeitsvertrag enthaltene Klausel "Voraussetzung für die Auszahlung [erg.: des Urlaubsgeldes] ist die wirtschaftliche Situation des Unternehmens" ist nicht klar und verständlich und verstößt gegen das Transparenzgebot aus § 307 Abs.1 S.2 BGB.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 26.08.2014 in Sachen 12 Ca 8794/13 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

a BGB § 150; a BGB § 307; a BGB § 613;

Tatbestand

Die Parteien streiten in Klage und Widerklage um die Höhe des von der Beklagten an den Kläger zu zahlenden Gehaltes für den Zeitraum März 2013 bis August 2013 sowie um einen Urlaubsgeldanspruch des Klägers für das Jahr 2013.