Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Ingolstadt vom 21.04.2017, Az. 1 HK
Im übrigen wird bzw. bleibt die Klage abgewiesen.
3.Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
4.Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 63% und die Beklagte 37%.
5.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
6.Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
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