OLG Düsseldorf, Beschluß vom 27.07.1995 - Aktenzeichen 5 Ss (OWi) 258/95
DRsp Nr. 1996/29763
Führen eines Kfz in vorschriftswidrigem Zustand
1. Zum notwendigen Inhalt des Bußgeldbescheides. 2. Führt jemand ein Kraftfahrzeug in vorschriftswidrigem Zustand, so verletzt er lediglich die jeweils in Betracht kommenden Sondervorschriften nach §§ 30 ff, 69a StVZO, nicht aber zugleich auch § 23StVO. Die Vorschrift des § 23StVO findet als Auffangtatbestand nur Anwendung, wenn eine solche Sondervorschrift fehlt. 3. Zu den erforderlichen Urteilsfeststellungen im Falle der Verurteilung wegen Führens eines mit Mängeln behafteten Kraftfahrzeugs.