Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 21. Oktober 2019 mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert und die aufschiebende Wirkung der Klage
Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen trägt der Antragsgegner.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,- Euro festgesetzt.
Die zulässige Beschwerde des Antragstellers hat Erfolg. Die in der Beschwerdebegründung dargelegten Gründe führen dazu, dass die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die mit dem Bescheid vom 29. August 2019 verfügte Aberkennung des Rechts, von der belgischen Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland Gebrauch zu machen, anzuordnen ist.
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