OLG München - Urteil vom 14.12.2000
6 U 2690/00
Normen:
UWG § 1 § 7 ;
Fundstellen:
OLGR-München 2001, 170
wrp 2001, 431
Vorinstanzen:
LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 4 HKO 13867/99

Gebrauchtwagen-Versteigerung im Internet - Kaufvertrag nach Zuschlag

OLG München, Urteil vom 14.12.2000 - Aktenzeichen 6 U 2690/00

DRsp Nr. 2001/6816

Gebrauchtwagen-Versteigerung im Internet - Kaufvertrag nach "Zuschlag"

»Ein übertriebenes Anlocken von Kunden liegt bei einer umgekehrten Versteigerung von Gebrauchtwagen im Internet nicht vor, wenn der "Zuschlag" durch den Teilnehmer nicht verpflichtend ist, der Kaufvertrag vielmehr erst hinterher abgeschlossen wird.«

Normenkette:

UWG § 1 § 7 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer Auktionsveranstaltung im Internet.

Die Klägerin ist eine Vereinigung von Gewerbetreibenden und Verbänden von Gewerbetreibenden zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs auf dem Gebiet des Kraftfahrzeuggewerbes.

Die Beklagten sind in Form eines Konzerns verbunden. Die Beklagte zu 2) ist eine rechtlich selbständige Tochtergesellschaft der Beklagten zu 1) und zählt zu einem der größten Unternehmen auf dem Gebiet der Vermietung und Verwertung von Fahrzeugen in Deutschland.

Am 01.06.1999 ließ die Beklagte zu 2) in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung unter dem Logo "S buy a car" ein halbseitiges Inserat veröffentlichen, das nachstehend verkleinert abgebildet ist.