LG Mönchengladbach, - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 59/99
Gebrauchtwagenkauf - Verschleißerscheinungen und Reparaturanfälligkeit - Wandlung - Geschäft zur Deckung des Lebensbedarfs
OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.12.2000 - Aktenzeichen 28 U 83/00
DRsp Nr. 2001/12892
Gebrauchtwagenkauf - Verschleißerscheinungen und Reparaturanfälligkeit - Wandlung - Geschäft zur Deckung des Lebensbedarfs
»1. Wird ein sechs Jahre alter Gebrauchtwagen mit einer Laufleistung vom 108.000 km veräußert, muß der Käufer mit Verschleißerscheinungen und mit einer gewissen Reparaturanfälligkeit rechnen; nicht jede Funktionsbeeinträchtigung rechtfertigt eine Wandlung des geschlossenen Vertrages.2. Die Anschaffung eines Gebrauchtwagens ist nicht ohne weiteres als ein Geschäft zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs einer Familie im Sinne des § 1357BGB zu werten.«