I.
Der Angeklagte ist durch Urteil des Amtsgerichts - Schöffengericht - Recklinghausen am 31. Januar 2000 wegen "gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis" unter Einbeziehung der Verurteilung des Amtsgerichts Castrop-Rauxel vom 26. November 1999 - 5 Ds 24 Js 893/99 - zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten verurteilt worden. Ferner wurde eine Sperrfrist von fünf Jahren für die Erteilung einer Fahrerlaubnis angeordnet.
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