Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Königs Wusterhausen vom 7. Mai 2019 wird als unbegründet verworfen.
Der Betroffene trägt die Kosten seines Rechtsmittels.
I.
Das Amtsgericht Königs Wusterhausen hat gegen den Betroffenen wegen fahrlässigen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts um 9 km/h eine Geldbuße von 15 € verhängt.
Nach den getroffenen Feststellungen befuhr der Betroffene als Fahrer des Pkw mit dem amtlichen Kennzeichen ... am Karfreitag, den ... 2018 gegen 13:02 Uhr in S..., OT G..., die ... Straße 1... in Fahrtrichtung Kreisverkehr mit einer Geschwindigkeit von 39 km/h. Dort war durch Zeichen 274 mit Zusatzzeichen "Mo - Fr, 7 - 16 h" die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgelegt und über dem Zeichen 274 war das Zusatzzeichen "Schule" angebracht.
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