A. Das Verfahren betrifft die Frage, ob die in § 29 Abs. 2 des Bremischen Maßregelvollzugsgesetzes getroffene Regelung über die Kostentragungspflicht eines nach §§ 63, 64 StGB Untergebrachten im Blick auf §
I. 1. Das () - vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 581, ber. S. 2088 und 1977 I S. 436) bestimmte im Zweiten Titel des Dritten Abschnitts über die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt:
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|