OLG Dresden - Urteil vom 11.06.2019
4 U 150/19
Normen:
VVG a.F. § 6 Abs. 3;
Fundstellen:
DAR 2021, 322
Vorinstanzen:
LG Dresden, vom 30.11.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 3223/10

Gestellter manipulierter UnfallKeine Bindungswirkung eines strafgerichtlichen Urteils für das Zivilgericht

OLG Dresden, Urteil vom 11.06.2019 - Aktenzeichen 4 U 150/19

DRsp Nr. 2019/10127

Gestellter manipulierter Unfall Keine Bindungswirkung eines strafgerichtlichen Urteils für das Zivilgericht

Ist über mehrere angeblich fingierte Unfälle mit mehreren Tätern zu entscheiden, darf wegen eines Tatkomplexes kein Teilurteil über die Haftung nur eines Unfallbeteiligten ergehen, weil die Tathandlung zwingend deren Zusammenwirken voraussetzt.

I. Auf die Berufung der Beklagten zu 3) und zu 4) wird das Teilurteil des Landgerichts Dresden vom 30.11.2018 - 8 O 3223/10 - einschließlich des ihm zugrundeliegenden Verfahrens - aufgehoben.

II. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Berufungsverfahrens, an das Landgericht zurückgewiesen.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

Beschluss:

Der Gegenstandswert des Berufungsverfahrens wird auf 18.488,78 EUR festgesetzt.

Normenkette:

VVG a.F. § 6 Abs. 3;

Gründe:

I.

Von der Aufnahme des Tatbestandes wird gemäß §§ 540 Abs. 2, 313 a Abs. 1 ZPO abgesehen.

II.

Die zulässigen Berufungen der Beklagten zu 3) und zu 4) führen zur Aufhebung und Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Landgericht Dresden gemäß §§ 538 Abs. 2 Nr. 7, 301 ZPO. Ein Teilurteil hätte hier nicht ergehen dürfen.