OLG Koblenz - Urteil vom 27.05.1993
5 U 170/93
Normen:
BGB § 463 ;
Fundstellen:
BRS 86, 413
DRsp I(130)379d-f
SP 1994, 295
VRS 86, 413
ZfS 1994, 129

Gewährleistungsausschluß undSachmängelhaftung wegen Eigenschaftszusicherung

OLG Koblenz, Urteil vom 27.05.1993 - Aktenzeichen 5 U 170/93

DRsp Nr. 1995/3865

Gewährleistungsausschluß undSachmängelhaftung wegen Eigenschaftszusicherung

»1. Der Gewährleistungsausschluß steht einer Sachmängelhaftung wegen Eigenschaftszusicherung nicht entgegen.2. Sichert ein Autoverkäufer in einer Zeitungsannonce und im anschließenden damit übereinstimmenden Text des Kaufvertrages eine Eigenschaft zu, so muß der Verkäufer, will er die Zusicherung nicht mehr aufrechterhalten, ausdrücklich die Eigenschaftszusicherung widerrufen.3. Auch die Wiedergabe fremden Wissens kann eine Zusicherung sein (Überholung des Motors durch Austausch von Kurbelwelle und Pleuel). Dies gilt nicht, wenn die Richtigkeit der Auskunft des Dritten durch den Zusichernden ersichtlich in Zweifel gezogen wird.«

Normenkette:

BGB § 463 ;
Fundstellen
BRS 86, 413
DRsp I(130)379d-f
SP 1994, 295
VRS 86, 413
ZfS 1994, 129