Der Staatsanwaltschaft wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde gewährt.
Das Verfahren wird auf Kosten der Landeskasse, die auch die notwendigen Auslagen des Betroffenen zu tragen hat, eingestellt.
I.
Das Amtsgericht Köln hat gegen den Betroffenen mit Beschluss vom 9. Februar 2017 im schriftlichen Verfahren wegen einer außerhalb geschlossener Ortschaften (nämlich auf der BAB 3 Fahrtrichtung Oberhausen zwischen der Anschlussstelle Königsforst und dem Autobahnkreuz Köln-Ost) fahrlässig begangenen Geschwindigkeitsübertretung eine Geldbuße von 160,-- € verhängt und ihm - unter Zubilligung einer Abgabefrist - für die Dauer von einem Monat verboten, Kraftfahrzeuge aller Art im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.
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