OLG Braunschweig - Urteil vom 27.02.2023
11 U 150/18
Normen:
VVG § 203 Abs. 2; VAG § 155 Abs. 2;
Fundstellen:
NJW-RR 2023, 1076
VuR 2023, 280
WKRS 2023, 26956
Vorinstanzen:
LG Braunschweig, vom 24.10.2018

Grenzen der gerichtlichen Überprüfung einer Prämienanpassung in der privaten KrankenversicherungDarlegungs- und Beweislast hinsichtlich der dem Treuhänder vorgelegten UnterlagenRechtsfolgen der Vorlage nicht ausreichender Unterlagen durch den Versicherer

OLG Braunschweig, Urteil vom 27.02.2023 - Aktenzeichen 11 U 150/18

DRsp Nr. 2023/10052

Grenzen der gerichtlichen Überprüfung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der dem Treuhänder vorgelegten Unterlagen Rechtsfolgen der Vorlage nicht ausreichender Unterlagen durch den Versicherer

1. Die Grenzen der dem Versicherer im Rahmen der Berechtigung zur Prämienanpassung zustehenden Beurteilungsspielräume sind voll gerichtlich überprüfbar. Bestandteil der insoweit stattfindenden Überprüfung sind alle vom Treuhänder zu beachtenden materiell-rechtlichen Vorgaben für die Beitragskalkulation einschließlich der Verwendung der Mittel aus den Rückstellungen für die Beitragsrückerstattung und deren Auswirkung auf die Anpassungen der einzelnen Tarife. Dazu gehört nicht nur das Vorliegen der Anpassungsvoraussetzungen, sondern auch, ob die vom Versicherer vorgenommene Neuberechnung der Prämie nach aktuariellen Grundsätzen mit den bestehenden Rechtsvorschriften und eventuell zugunsten des Versicherten davon abweichenden vertraglichen Bestimmungen im Einklang steht. Diese Überprüfung hat sich sowohl auf die Ermittlung des Anpassungsfaktors als auch auf die Limitierungsmaßnahmen zu erstrecken (Anschluss an BGH, Urteil vom 19.12.2018 - IV ZR 255/17 - juris sowie Urteil vom 16.06.2004 - IV ZR 117/02 - juris).