Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Freiburg vom 28.11.2019 wird als unbegründet verworfen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens und die dem Angeklagten hieraus entstandenen notwendigen Auslagen hat die Staatskasse zu tragen.
I.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|