Der Kläger wird darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, seine Berufung vom 10. März 2010 gegen das am 26. Januar 2010 verkündete und am 16. Februar 2010 zugestellte Urteil der Zivilkammer 41 des Landgerichts Berlin gem. § 522 Abs 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.
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