Der Kläger hat am 09.11.1998 gegen 11.48 Uhr in B B im Kreuzungsbereich O G Straße mit seinem Pkw Alfa-Romeo, amtl. Kennzeichen einen Verkehrsunfall erlitten, bei dem das Fahrzeug einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten hat. Er unterhält bei der Beklagten eine Vollkaskoversicherung, der die
Das Rechtsmittel hatte keinen Erfolg. Die Klage ist begründet.
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