Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 26.07.2019 - 10 O 88 / 17 - im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert:
I.Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 95.123,84 € nebst Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz aus 81.246,66 € seit 28.02.2017, aus weiteren 1.666,95 € seit 20.03.2017, aus weiteren 12.032,23 € seit 08.05.2017 und aus weiteren 178,00 € seit 24.05.2017 zu zahlen.
I. I. 4. II. III. IV. V.
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