Auf die Berufung der Beklagten zu 2) vom 03.11.2016 wird das Endurteil des Landgerichts Landshut vom 30.09.2016 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
I.Der Beklagte zu 1) wird verurteilt, an den Kläger 13.364,65 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 17.09.2014 zu bezahlen.
II. III. IV. 2. 3. 4.
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