Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 21.11.2017 (Az:. 13 HK
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis 13.4.2018.
I.
Die Berufung hat keine Aussicht auf Erfolg im Sinne von §
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