Haftung des Gebrauchwagenverkäufers wegen Eigenschaftszusicherung; Bedeutung von Angaben über vorhandene Unfall-Vorschäden
OLG Bamberg, Urteil vom 15.12.2000 - Aktenzeichen 6 U 22/00
DRsp Nr. 2004/1318
Haftung des Gebrauchwagenverkäufers wegen Eigenschaftszusicherung; Bedeutung von Angaben über vorhandene Unfall-Vorschäden
Beim Verkauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs durch einen privaten Verkäufer können Zusicherungen - etwa zur Laufleistung und zu Vorschäden - durch den Vorbehalt "soweit bekannt" wirksam eingeschränkt werden.