"Zur Schadenshöhe muß sich der Kl. die Wertverbesserung anrechnen lassen, die das Kfz durch die Instandsetzung des Motors erhalten hat. Rechtsgrundlage dieses »Abzuges neu für alt« ist nicht § 251 Abs. 2 BGB, sondern § 249 BGB (BGHZ 102,
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|