Auf die Berufung der Beklagten wird das am 10. Januar 2012 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Frankfurt (Oder), Az.:
Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger als Gesamtschuldner 13.171,98 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 4.086,76 € seit dem 24. September 2009 und aus weiteren 9.085,22 € seit dem 29. September 2011 zu zahlen.
Die Beklagten werden weiter verurteilt, an den Kläger als Gesamtschuldner ein Schmerzensgeld von 3.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24. September 2009 zu zahlen.
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