OLG Düsseldorf - Urteil vom 30.06.1997
1 U 214/96
Normen:
BGB § 831 § 823 ;
Fundstellen:
DRsp I(146)96a-b
VersR 1998, 649

Haftung eines Straßenbahnunternehmens für Unfall während des computergesteuerten Anfahrens

OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.06.1997 - Aktenzeichen 1 U 214/96

DRsp Nr. 2000/1666

Haftung eines Straßenbahnunternehmens für Unfall während des computergesteuerten Anfahrens

»Zur Haftung einer Straßenbahngesellschaft, wenn ein Fahrgast sich während eines computergesteuerten Anfahrvorgangs an der Hand verletzt, mit der er sich an einer Haltestange festgehalten hat.«

Normenkette:

BGB § 831 § 823 ;
Fundstellen
DRsp I(146)96a-b
VersR 1998, 649