Haftungsverteilung bei Anfahren eines ausgestiegenen Fahrzeugführers auf einem Standstreifen der Autobahn
OLG Hamm, Urteil vom 06.09.2000 - Aktenzeichen 13 U 106/00
DRsp Nr. 2001/965
Haftungsverteilung bei Anfahren eines ausgestiegenen Fahrzeugführers auf einem Standstreifen der Autobahn
»Ein Mitverschulden von 25 % trifft denjenigen, der sich nach Abstellen seines Fahrzeuges auf einem Standstreifen der Autobahn im Bereich der rechten Seitenlinie aufhält und dort von einem Fahrzeug angefahren wird.«