OLG Köln - Urteil vom 26.01.2010
I-3 U 91/09
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; BGB § 254 Abs. 1;
Fundstellen:
VerkMitt 2010 Nr. 42
VRR 2010, 187

Haftungsverteilung bei Anfahren eines rückwärts auf die Fahrbahn tretenden Fußgängers

OLG Köln, Urteil vom 26.01.2010 - Aktenzeichen I-3 U 91/09

DRsp Nr. 2010/15269

Haftungsverteilung bei Anfahren eines rückwärts auf die Fahrbahn tretenden Fußgängers

Tritt ein Fußgänger im Zuge des Einweisens eines Fahrzeugs rückwärts auf die Fahrbahn, ohne auf den fließenden Verkehr zu achten und wird er von einem Fahrzeug erfasst, so ist von hälftiger Schadensteilung auszugehen, da dem Verschulden des Fußgängers ein Verkehrsverstoß des Pkw-Fahrers gegenüber steht, der darin besteht, dass er angesichts des einweisenden Fußgängers die Unfallstelle nicht mit größerem Sicherheitsabstand umfahren hat.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; BGB § 254 Abs. 1;
Fundstellen
VerkMitt 2010 Nr. 42
VRR 2010, 187