OLG Köln, Urteil vom 30.09.1994 - Aktenzeichen 19 U 34/94
DRsp Nr. 1995/4590
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall
Ein Kraftfahrer, der nach dem Überholen eines langsamen Traktorgespanns plötzlich abbremst, weil er irrtümlich meint, eine in Fahrtrichtung befindliche Ampel zeige für ihn Rot, und dadurch einen Auffahrunfall verursacht, muß sich ein 30%-iges Mitverschulden an dem Unfall anrechnen lassen.