Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn
OLG Hamm, Urteil vom 08.12.1993 - Aktenzeichen 13 U 140/93
DRsp Nr. 1995/3965
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn
Fährt ein Fahrzeug, das mit einer Geschwindigkeit von etwa 180 km/h die Überholspur der Autobahn befährt, auf ein die Fahrspur wechselndes Fahrzeug auf, so ist, auch wenn ein Verschulden des auffahrenden Fahrzeugs nicht nachweisbar ist, dessen Betriebsgefahr wegen der erheblichen Überschreitung der Richtgeschwindigkeit mit 1/4 zu berücksichtigen.
Zur Berücksichtigung der Betriebsgefahr bei erheblicher Überschreitung der Autobahn-Richtgeschwindigkeit im Rahmen der Abwägung s. auch OLG Nürnberg, r+s 1993, 373, m. Anm. Lemcke.
Vgl. dazu BGH VersR 1992, 714 mit Anm. von Reiff und OLG Köln VersR 1992, 1366
Fundstellen
DAR 1994, 154
NJW 1994, 1807
OLGReport-Hamm 1994, 27
VersR 1994, 1365
r+s 1994, 172
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.