Der Kläger macht Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend, der sich am 1. März 1994 gegen 22.30 Uhr auf der Bundesautobahn A ... im Steigungsbereich bei Kilometer 460,91 ereignet hat. Der Kläger war auf dem rechten der drei Fahrstreifen mit dem von ihm gesteuerten X-Bus seines Arbeitgebers mit der vorderen rechten Front hinten links auf den Anhänger des vom Erstbeklagten gesteuerten, ca. 50 bis 60 km/h fahrenden polnischen Lastzugs aufgeprallt, dessen Schlussleuchten mit 5-Watt-Birnen bestückt waren. Der Kläger erlitt schwere Kopfverletzungen, sein Beifahrer verstarb drei Stunden nach dem Unfall, die beiden hinteren Insassen wurden nur leicht verletzt.
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